Häufig gestellte Fragen


Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Sollte es sich zeigen, dass eine Person immer mehr auf Unterstützung und Hilfe angewiesen ist, um die alltäglichen Aufgaben zu bewältigen, ist es sinnvoll, über die Beantragung eines Pflegegrades nachzudenken.
Mit der Bewilligung des Antrages stehen dem Versicherten je nach Pflegegrad verschiedene Gelder der Pflegeversicherung wie der Entlastungbetrag, die Verhinderungspflege und ein 
monatlicher Betrag für die Pflege zur Verfügung. Diese Beträge ermöglichen es, die notwendige Hilfe im Alltag oder bei der Pflege zu finanzieren. Der Antrag kann telefonisch oder schriftlich von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse angefordert werden. Das zugeschickte Formular muss ausgefüllt an die Pflegekasse zurückgesandt werden. 
Für die Antragstellung kann man sich jedoch auch an einen Pflegestützpunkt oder einen Pflegeberater wenden. Sie sind beim Ausfüllen der Papiere behilflich und beraten über die 
weitere Vorgehensweise. Sobald der Pflegekasse der ausgefüllte Antrag auf Pflegebedürftigkeit vorliegt, leitet sie ihn 
an den Medizinischen Dienst weiter. Dieser vereinbart einen Termin mit dem Betroffenen für eine Begutachtung zuhause.
Dabei erfolgt eine Einschätzung auf die Selbständigkeit des Versicherten im Hinblick auf:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung und Alltagsverrichtung
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.


Der Medizinische Dienst sammelt das Ergebnis entsprechend den gesetzlichen Kriterien und gibt diese Informationen an die Pflegekasse weiter, die diese als Grundlage für die Zuordnung in einen der Pflegegrad nutzen. Innerhalb weniger Wochen wird dem Versicherten dann ein Bescheid von der Pflegekasse zukommen.

Sollte dieses Gutachten eine Einschätzung vorgenommen haben, so dass ein Pflegegrad oder eine Höherstufung nicht bewilligt wurde, kann gegen diesen Bescheid innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Auch bei diesem Schritt stehen die Pflegeberater und die Pflegestützpunkte helfend zur Seite. Was ist der Unterschied zwischen der Entlastungsleistung und der Verhinderungspflege?
Für jeden Versicherten, der einen Pflegegrad erhalten hat, stellt die Pflegekasse monatlich automatisch einen Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Entlastungsbetrag kann für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Diese Angebote 
werden von Pflegediensten, qualifizierten Unternehmen, Vereinen oder Einzelpersonen angeboten. Dabei kann es sich um eine regelmäßige Unterstützung im Haushalt, um Begleitung im Alltag oder auch um die Betreuung eines zu pflegenden Angehörigen handeln.
Der Entlastungsbetrag wird dem Versicherten nicht ausgezahlt. Stattdessen kann er dem beauftragten Dienst seine Zustimmung geben, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.

Gelder, die in einem Kalenderjahr nicht genutzt werden, stehen dem Versicherten noch bis zum Ende des ersten Halbjahrs des darauffolgenden Jahres zur Verfügung. Danach verfallen die aufgesparten Beträge. Die Verhinderungspflege kann ab einem Pflegegrad 2 und nach einer sechsmonatigen Pflegezeit jährlich bei der Pflegekasse neu beantragt werden. Für ein Kalenderjahr stehen 
dem Versicherten dann 1612 Euro zur Verfügung. Damit kann auf Entlastungangebote zurückgriffen werden, wenn die bei der Pflegekasse genannte Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder private Termine verhindert ist. Auch können Nachbarn, Freunde oder auch 
Verwandte (verwandt oder verschwägert ab dem 3. Grad) eine Unterstützung im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe leisten und für ihren Einsatz eine Entschädigung aus der Verhinderungspflege erhalten.
Anders als bei den Geldern der Entlastungleistung verfallen nicht genutzte Beträge der Verhinderungspflege zum Ende des beantragten Kalenderjahres. Mein Antrag auf einen Pflegegrad ist abgelehnt worden. 

Was kann ich tun?
In meiner Wohnung sind mehrere Treppen und Schwellen, die ich nicht mehr bewältigen kann. Ein Umbau oder Treppenlift würde mir helfen. Stehen mir dafür Gelder zur Verfügung? Meine betagten Eltern schaffen den Haushalt nicht mehr allein. Doch habe ich neben meinem Beruf nicht die Zeit, täglich bei ihnen nach dem Rechten zu sehen. Gibt es Hilfen, die ich in Anspruch nehmen kann? Ich hatte einen Unfall und kann vorerst meinen Haushalt nicht führen. Gibt es die 
Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten?