Beratungsbesuche
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Beratungsnachweis
Bei einem Beratungsnachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI
wird die Pflege eines erkrankten Menschen zuhause durchgeführt, ist es sinnvoll, diese Situation und den betroffenen Personenkreis durch Fachkräfte aus der Pflege und der Sozialarbeit zu begleiten und zu unterstützen. Liegt bei einem pflegebedürftigen Menschen mindestens der Pflegegrad 2 vor oder bezieht er Pflegegeld und wird von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen zuhause ohne die Unterstützung durch einen Pflegedienst gepflegt, ist dazu vom Gesetzgeber ein regelmäßiger Beratungsbesuch vorgesehen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 findet dieser halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich statt. Auch Menschen mit dem Pflegegrad 1 haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beratungseinsatz. Die Kosten für diese gesetzlich vereinbarten Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse.
Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz wird von einem Mitarbeiter eines Pflegedienstes oder von einem zertifizierten Pflegeberater durchgeführt, der nach Absprache mit dem betroffenen Menschen und seinen Angehörigen in das Zuhause des Pflegebedürftigen kommt. Dieser Besuch wird vom Pflegeberater dokumentiert und den Pflegekassen als Nachweis übermittelt.
In der Regel dauert der Austausch nicht länger als eine Stunde. In dieser Zeit macht sich der Pflegeberater ein Gesamtbild von der Pflegesituation und dem Befinden sowohl des pflegebedürftigen Menschen als auch des pflegenden Angehörigen:
Wie geht es dem Erkrankten? Sind die Pflege, Versorgung und Betreuung seiner Situation und seinen Bedürfnissen angemessen? Ist eine Höherstufung des Pflegegrades notwendig? Stehen Pflegehilfsmittel oder technische Hilfemittel zur Verfügung? Und wie geht es dem pflegenden Angehörigen? Hat er die Zeit und den persönlichen Freiraum, sich zu erholen und Abstand vom Pflegealltag zu gewinnen? Wurde bereits auf Kurse für pflegende Angehörige oder eine Pflegeschulung hingewiesen? Sind Hebe- und Lagerungstechniken bekannt? Wie zeigt sich das Wohnumfeld? Sind die Räumlichkeiten geeignet und sicher für die durchzuführende Pflege? Wie stellen sich die finanzielle und soziale Situation der Familie dar? Gibt es unterstützende Kontakte und Anbindungen nach außen? Werden Angebote wie Entlastung, Verhinderungspflege oder Tagespflege genutzt?
Seine Empfehlungen und Hinweise teilt der Pflegeberater dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen mit. Sind seiner Einschätzung nach notwendige Änderungen angebracht, um die Pflege sicherzustellen oder zu optimieren, begründet er dies und nennt zudem Maßnahmen, Hilfsmittel und Bezugsmöglichkeiten, um schnellstmöglich eine Verbesserung mit und für die Betroffenen zu erwirken.
Der pflegebedürftige Mensch und die pflegenden Angehörigen haben während des Beratungseinsatzes die Möglichkeit, ihr Befinden zu schildern, Schwierigkeiten im Pflegealltag anzusprechen und sich nach zusätzlichen Unterstützungs- und Entlastungangeboten in der Pflege selbst, der Versorgung, für das Wohnumfeld oder über Erholungszeiten zu erkundigen.
Im Gespräch mit dem Pflegeberater kann nach passenden Mitteln und Wegen gesucht werden, um auf die Situation und die individuellen Bedürfnisse des zu Pflegenden bestmöglich einzugehen. Abgestimmt wird auch, was es braucht, um die Aufgaben des Pflegealltages möglichst gut zu bewältigen und einer Überlastung des pflegenden Angehörigen vorzubeugen oder entgegenzuwirken.
Durch die regelmäßigen Beratungseinsätze kann die Pflege zuhause immer wieder neu evaluiert und auf Veränderungen überprüft werden. Dementsprechend können notwendige Anpassungen erfolgen und auf lange Sicht eine gute Qualität der Pflege und Betreuung des zu Pflegenden sichergestellt und die Pflegenden in ihrer Arbeit optimal unterstützt und entlastet werden.