Alltagsbegleitung

Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote für hilfs- oder pflegebedürftige Senioren sollen zum Einen den Senior fördern und zum Anderen seine Angehörigen entlasten. Dafür steht der sogenannte Entlastungbetrag in Höhe von 125€ pro Monat zur Verfügung (Ab Pflegegrad 1). Die Förderung hat zum Ziel, dass Hilfs- und Pflegebedürftige solange wie möglich, selbstständig zu Hause ihren Alltag bewältigen können. Zudem sollen dem Hilfsbedürftigen das Erhalten seiner sozialen Kontakte ermöglicht werden.  Wir gehen dabei individuell und flexibel auf Ihre Wünsche und Bedarf ein!

Wir als Alltagshelfer passen uns Ihrer Situation an und kommen dauerhaft zu Ihnen. So fällt es leichter sich aneinander zu gewöhnen und eine Vertrauensbasis aufzubauen.

Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag sind sehr vielfältig:

  • Beratung und Schulung pflegender Angehöriger
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Einkäufe und Spaziergänge
  • Einfache Gartenarbeit und Kleinstreparaturen
  • Arztfahrten und Behördengänge
  • Beschäftigung mit Spaß und Spiel
  • Ausflüge in Kurparks und vieles Mehr


Bei der Zeit- und Inhaltsgestaltung legen wir den Fokus auf die Ressourcen und Biografie der Senioren und möchten aktivierend einwirken. Kompetent und herzlich begleiten wir Senioren bei ihren täglichen Aktivitäten des Lebens. Wir möchten den Lebensraum und die Lebenszeit von Senioren mit Freude und Zuversicht füllen.

Wo bieten wir hauptsächlich Alltagsunterstützung und Seniorenbetreuung an?

  • Augustdorf
  • Bad Salzuflen
  • Bielefeld
  • Detmold
  • Lage
  • Lemgo


Von unserem Standort Detmold erreichen wir zügig die Städte innerhalb des oben genannten Einzugsgebiets. Auf Anfrage kommen wir auch zu Ihnen nach Gütersloh, Herford, Minden und Paderborn. Unser Einzugsgebiet wächst stetig weiter.

Ein großer Vorteil für Sie ist, wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, dass Sie bei uns nicht in Vorkasse gehen müssen. Wir sind berechtigt mit den Pflegekassen direkt abzurechnen.

Unser Unterstützungsangebot ist geprüft und genehmigt vom Kreishaus Lippe.